Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) / Reisebedingungen

1. Buchung einer Reise, Reisevertrag
Mit der Buchung einer von Auf Tour… Motorradreisen (folgend Veranstalter genannt) angebotenen Motorradreise bietet der Kunde (Kunde / Teilnehmer / TN) dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung muss mittels des zugesandten oder aus dem Internet herunter geladenen Buchungsvordruckes schriftlich erfolgen. Jeder muss eine eigene schriftliche Buchung auf einem eigenen Buchungsvordruck vornehmen, auch wenn es sich um einen mitreisenden Partner handelt. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält umgehend eine schriftliche Buchungsbestätigung sowie die Reisepreisrechnung und die Reiseteilnahmebestätigung.

2. Bezahlung, Reisepreissicherungsschein, Reiseteilnahmebestätigung
Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung/Reiseteilnahmebestätigung wird eine sofortige Anzahlung in Höhe von 10 % des gesamten Reisepreises innerhalb von
sieben Tagen fällig. Die verbleibenden 90 % des Reisepreises sind bis 30 Tage vor Reiseantritt zu begleichen. Die jeweiligen Zahlungstermine und Beträge sind auf der Rechnung ausgewiesen. Es gibt zu diesen Zahlungsterminen keine nochmaligen Aufforderungen.
Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung/Rechnung/Reiseteilnahmebestätigung erhält der Kunde gemäß § 651 k Absatz 3 (Reiserecht) des BGB einen Reisepreissicherungsschein. Dieser belegt die Kundengeldabsicherung im Falle von Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Veranstalters. Bei Buchung der Reise innerhalb 30 Tagen vor Reiseantritt wird innerhalb von sieben Tagen der gesamte Reisepreis fällig. Der Antritt der Reise ist nur nach vollständiger Bezahlung des gesamten Reisepreises vor Beginn der Motorradtour möglich.

3. Leistungen des Veranstalters
Die vertraglichen Leistungen des Veranstalters ergeben sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung zu den einzelnen Motorradtouren, die aus unserem Internetauftritt bzw. unserem Katalog sowie dem zugesandten Tourverlauf, den Beschreibungen auf der Buchungs- und Reiseteilnahmebestätigung zur jeweiligen gebuchten Tour zu entnehmen sind. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Kunde vor der verbindlichen Buchung selbstverständlich umgehend informiert wird.

4. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, wie Route, Hotel oder sonstige Inhalte sowie Termine, die vom vereinbarten Reisevertrag nach Abschluss desselben notwendig werden, und die nicht zwingend vom Veranstalter verursacht werden, sind dann zulässig, wenn der Charakter der gebuchten Reise nicht erheblich verändert wird. Der Veranstalter wird die Teilnehmer der betroffenen Reise umgehend über die Änderungen in Kenntnis setzen. Im Besonderen wird darauf hingewiesen, dass bei einer Motorradreise Änderungen durch Wettereinflüsse möglich sind. Sofern diese während der Reise eintreten, kann oder muss dies mit Hinblick auf die Sicherheit der Teilnehmer Änderungen zur Folge haben. Hier sind Ansprüche an den Veranstalter ausgeschlossen.

5. Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter behält sich vor, eine Reise bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird. Diese wird auf den jeweiligen Reisebeschreibungen angegeben. Sollte zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Reise nicht stattfindet, wird der Reiserveranstalter den Teilnehmer unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Reisepreis wird in der Höhe des bereits bezahlten Beitrages vollständig rückerstattet.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen, Nichtantritt der Reise oder Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Auch besteht das Recht sich von einem Dritten (Ersatzperson) ersetzen zu lassen. Hier behält sich der Veranstalter das Recht vor, der Teilnahme des Dritten (Ersatzperson) zu widersprechen. Tritt ein Dritter in den Vertag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Mehrkosten entstehen in diesem Falle nicht.
Bei Absage der Reise durch den Teilnehmer oder Nichtantritt betragen die Rücktrittskosten:
- innerhalb 60 Tagen vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
- innerhalb 30 Tagen vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
- innerhalb 10 Tagen vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
- am Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises
Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte pauschale Entschädigung. Hier empfehlen wir den Abschluss einer Reise-Rücktritts-Versicherung. Bei verspäteter Anreise zum Reiseantritt ist der Teilnehmer für entstehende Kosten, um der Reisegruppe „hinterherzufahren“, selbst aufzukommen. Auch kann dies nicht zu Lasten der sonstigen Reiseteilnehmer gehen.

7. Kündigung durch den Veranstalter, späterer Einstieg oder Abbruch durch den Teilnehmer
Der Veranstalter behält sich vor, einem Teilnehmer, der den Reiseverlauf erheblich stört, insbesondere wenn der Schutz der übrigen Reiseteilnehmer gefährdet ist, nach entsprechender Abmahnung, die Weiterreise aufzukündigen. Ein späterer Einstieg oder früherer Ausstieg aus der Reise ist möglich. In den hier genannten Fällen sowie bei nicht wahrnehmen einzelner Inhalte der Reise werden keine anteiligen Kosten erstattet.

8. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Reiseveranstalters für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die ordentliche Erfüllung der Reiseleistungen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsmängel Dritter. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, einer Reisegepäckversicherung sowie eines Schutzbriefes und einer Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport.
Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

9. Mängelanzeige – Ausschluss von Ansprüchen – Verjährung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann frist wahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die dem Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10. Sonstiges
Zudem wird im Besonderen darauf hingewiesen, dass jeder Motorrad fahrende Teilnehmer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein muss. Das Motorrad muss sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und versichert sein. Jeder Teilnehmer muss entsprechende Motorradschutzkleidung tragen. Im Falle einer anspruchsvollen Motorradtour wird gesondert darauf hingewiesen. Des Weiteren sind die in den einzelnen Ländern gültigen Verkehrsgesetze zu beachten. Gruppenregeln, auf die vor Antritt der Fahrt hingewiesen werden, sind unbedingt zu beachten. Fotos, die während der Tour gemacht werden, dürfen mit Einverständnis des Fotografierten unentgeltlich für Werbezwecke der Fa. Auf Tour… Motorradreisen, z.B. im Internet, in sozialen Medien, für Prospekte, Kataloge und Presseveröffentlichungen, verwendet werden.

11. Gerichtsstand
Klagen gegen die Fa. Auf Tour… Motorradreisen sind in Berlin zu erheben

12. Veranstalter
Auf Tour… Motorradreisen, Hans-Joachim Melde, Stubenrauchstr. 53, 12161 Berlin

Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) / Reisebedingungen: November 2023

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